Kläranlage, Kleinkläranlage, Die Kanalisation für das Haus, Abwasserreinigung, Regenwasser und Abwasser, Abwasser dezentral, Die Aufräumung der Abflüsse,

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Die Produktion

Die wichtigen Informationen

Was ist eine Kleinkläranlage?

Eine Kleinkläranlage ist eine Abwasserbehandlungsanlage für die Reinigung von häuslichem Abwasser bis zu einer Menge von acht Kubikmetern pro Tag. Damit können 50 Personen Tag für Tag 150 l pro Person Schmutzwasser anfallen lassen. Abflusslose Sammelgruben sind keine Kleinkläranlagen. Häusliches Abwasser ist das gesamte im Haushalt anfallende Abwasser aus Küche, Bad, Toilette und Waschhaus. Es ist ausnahmslos in die Kleinkläranlage einzuleiten. Niederschlagswasser, Dränwasser, Wasser aus der Tierhaltung, Wasser aus Schwimmbecken, flüssige oder feste Abfälle dürfen nicht in die Kleinkläranlage eingeleitet werden.

Wie funktioniert eine Kleinkläranlage?

Kleinkläranlagen bestehen aus einem mechanischem und einem biologischen Teil. Im mechanischen Teil, der Mehrkammergrube, werden die nichtlöslichen Bestandteile aus dem Abwasser getrennt. Die nichtlöslichen Bestandteile setzen sich ab oder schwimmen zur Oberfläche und können so entfernt werden. Mehrkammergruben gleichen zudem Belastungsschwankungen aus. Am Ende bleibt ein Schlamm zurück, der in regelmäßigen Abständen sachgerecht entsorgt werden muß. Dazu beauftragen Sie die Gemeinde oder ein von der Gemeinde bestimmtes Unternehmen. Bevor die Abwässer in ein oberirdisches Gewässer (Regelfall) oder ins Grundwasser (Ausnahme) eingeleitet werden dürfen, müssen sie noch in der zweiten Stufe biologisch nachbehandelt werden. Die im Abwasser gelösten Stoffe werden hierbei mit Hilfe von Mikroorganismen "abgebaut". Aus organischen Kohlenwasserstoffverbindungen entstehen nach dem Abbau Kohlensäure, Wasser und Mineralien. Wiederum bleibt ein Schlamm zurück, der jedoch ungefährlich ist.

Was sagt das Gesetz?

Für den Betrieb einer Kleinkläranlage bedarf es einer Genehmigung der unteren Wasserbehörde. Die untere Wasserbehörde will beispielsweise wissen, wo die Kleinkläranlage liegt, wo das Wasser eingeleitet wird und ob sich Brunnen in unmittelbarer Nähe befinden. Jede Kleinkläranlage muß entsprechend den Betriebsanweisungen der Hersteller ordnungsgemäß betrieben und regelmäßig gewartet werden. Dies gilt besonders für die Entnahme, den Abtransport und die Unterbringung des Schlammes aus den Mehrkammergruben. Schon vor der Errichtung der Kleinkläranlage müssen Sie nachweisen, daß Sie den Schlamm schadlos beseitigen. Für die Wartung des Systems soll der Eigentümer der Anlage laut DIN 4261 Teil 3 eine geeignete Person betrauen.